Krankengeld
Da das gesetzliche Krankengeld niedriger als der Nettolohn ist, sollten Sie ein privates Krankentagegeld absichern. Klicken Sie hier für die Möglichkeit einer Berechnung.
Der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld beginnt grundsätzlich am Tag einer stationären Aufnahme in einer Klinik oder einem Rehabilitationszentrum, beziehungsweise einen Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt. Im Regelfall ruht dieser Anspruch auf Krankengeld bei Angestellten jedoch für die Dauer von sechs Wochen, da der Arbeitgeber für diesen Zeitraum gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach § 47 des SGB V. Richtlinie ist das Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld wird in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, gezahlt. Werden regelmäßig Überstunden geleistet und weicht demnach das Einkommen vom vertraglich vereinbarten Gehalt ab, so wirkt sich dies positiv auf die Höhe des Krankengeldanspruchs aus. Bei monatlich unterschiedlichen Gehältern wird der Durchschnitt der letzten drei Monate in Ansatz gebracht.
Die Zahlung von Krankengeldes anstelle von Lohn und Gehalt befreit den Versicherungsnehmer keineswegs von der Versicherungspflicht für Renten - , Pflege - oder Arbeitslosenversicherung. Die entsprechenden Beiträge werden von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Träger weitergeleitet. Lediglich die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung entfällt während der Bezugsdauer.
Grundsätzlich kann man, berücksichtigt man die entfallenden Beiträge für die Krankenversicherung, von einem Entgeltersatz in Höhe von 75 Prozent des Nettoeinkommens ausgehen.
Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten - ebenfalls nach sechs Wochen - gesetzliches Krankengeld in Höhe der bisherigen bewilligten Leistung.
Innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren werden für ein und dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen gesetzliches Krankengeld gezahlt. Da die Krankenkassen hierbei jedoch noch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers berücksichtigen, stehen diese effektiv nur 72 Wochen in der Pflicht zur Zahlung. Der Beginn der Blockfrist ist grundsätzlich das erste Auftreten einer bestimmten Krankheit.
